Dienstag, 29. März 2022
Die Grundsteuer ist nach Einkommen- und Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Sie wird von den Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken entrichtet, unabhängig von der Nutzung bzw. ob diese sich im Privat- oder Betriebsvermögen befinden.
Die Grundsteuererklärung ist Sache des Grundstückseigentümers. Von der Grundsteuer sind aber auch Mieter betroffen, da die Grundsteuer als Betriebskosten auf sie umgelegt werden darf, sodass diese letztlich die Grundsteuer zahlen. Deshalb sollten auch Mieter wissen, was es bei der Grundsteuer zu beachten gibt. Stimmen, die für eine komplette Abschaffung der Grundsteuer plädieren, konnten sich bisher nicht durchsetzen.
Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist die Bewertung des Grundbesitzes mit dem sog. „Einheitswert". Der Einheitswert sollte im sechsjährigen Rhythmus festgestellt werden. Der letzte Hauptfeststellungszeitpunkt fand in den alten Ländern allerdings am 1.1.1964 statt. In den neuen Ländern beruhen die Einheitswerte sogar auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Da sich die Werte seitdem unterschiedlich entwickelt haben, ist im Laufe der Zeit eine starke Wertverzerrung entstanden. Dadurch ist das Gebot der Gleichbehandlung verletzt. Dazu entschied das Bundesverfassungsgericht im April 2018, dass die geltende Berechnung der Grundsteuer verfas- sungswidrig ist und gab dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 Zeit, eine Neuregelung zu verabschieden.
Im Herbst 2019 ist die Grundsteuerreform beschlossen worden. Sie sieht vor, dass die alten Einheitswerte auf den 1.1.1935 bzw. 1.1.1964 am 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren. An ihre Stelle treten die neuen sog. Grundsteuerwerte, die nach Maßgabe der Wertverhältnisse zum 1.1.2022 zu ermitteln sind. Da die Behörden aber Zeit brauchen, um die neuen Grundsteuerbescheide zu erlassen, treten die neuen Regelungen zum 1.1.2025 in Kraft. Bis dahin ist die Grundsteuer nach der bisherigen Rechtslage zu zahlen.
1. Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
1.1 Feststellung des Grundsteuerwertes
1.2 Abgabe der Feststellungserklärung vom 1.7.2022 – 31.10.2022
1.3 Verfahrensrechtliche Fragen
2. Das Bundesmodell
2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts bei unbebauten Grundstücken
2.2 Ermittlung des Grundsteuerwerts bei bebauten Grundstücken
2.3 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags
2.4 Ermittlung der Grundsteuer
3. Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen
3.1 Saarland
3.2 Sachsen
3.3 Baden-Württemberg
3.4 Bayern
3.5 Hamburg
3.6 Hessen
3.7 Niedersachsen
4. Land- und Forstwirtschaft
5. Erforderliche Daten für die Feststellungserklärung
6. Zeitplan für die Festsetzung der Grundsteuer
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