Sonntag, 01. Dezember 2024
Sie werden ab jetzt über diesen Kanal, zusätzlich zu den gewohnten Info-Rundschreiben über unseren Dienstleister, regelmäßig auch Informationen direkt von uns erhalten. So wollen wir sicherstellen, dass Sie zu Gesetzesänderungen, steuerlichen und unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Änderungen von Prozessen bei uns in der Kanzlei jederzeit bestens informiert sind.
Liebe Mandant:innen,
Die Digitalisierung ist so weit fortgeschritten, dass der Einsatz der richtigen Software, Prozesse und Schnittstellen unvermeidbar geworden ist. Gleichzeitig sind viele digitale Werkzeuge mittlerweile so weit entwickelt, dass Zeiteinsparung und Automatisierung zuvor manueller Arbeiten möglich sind. Dazu benötigt es eine vollständige Digitalisierung aller Beleg- und Zahlungsinformationen. Mit der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 kommt zusätzlich die gesetzliche Verpflichtung, im Geschäftskundenverkehr digitale Belege mit strukturierten Daten empfangen und versenden zu können.
Wir wollen dieser Transformation gemeinsam mit Ihnen begegnen und stellen viele unserer internen Prozesse auf digital-first um. Wir wollen, nicht zuletzt auch für unsere Umwelt, ein möglichst papierloses Unternehmen werden. Seit einiger Zeit erarbeiten wir den Einsatz diverser Software-Produkte für die verschiedenen Anforderungen in Ihrem Unternehmen sowie beim Übertrag Ihrer Daten in unsere Systeme in der Kanzlei. Dabei haben wir das gemeinsame Ziel, Prozesse effizienter, schlanker und angenehmer als je zuvor zu gestalten. Denn nur dann macht Digitalisierung Spaß und ermöglicht Ihnen und uns langfristig erfolgreiche Geschäfte.
Falls Sie Fragen haben, Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen oder Anpassungen der E-Mail-Adressen wünschen, über die Sie diesen Newsletter erhalten, können Sie gerne direkt auf diese E-Mail antworten (info@geimernet.de). Unser Sekretariat bearbeitet dieses Postfach täglich und kann entweder direkt helfen oder Ihr Anliegen an den entsprechenden Mitarbeiter weiterleiten.
Versuchen Sie bitte, so oft es geht, Ihr Anliegen per E-Mail an uns zu schicken, statt sich per Telefon zu melden. Natürlich nehmen wir auch weiterhin gerne jederzeit Anrufe von Ihnen entgegen. Oft ist es jedoch genauso schnell und zielführender eine E-Mail zu schreiben. Der Mitarbeiter in unserer Kanzlei ist sehr wahrscheinlich mitten in einer Aufgabe, wenn Sie anrufen, und hat Ihren Fall in unserem System nicht geöffnet. Das erschwert zum einen die fokussierte Bearbeitung von Aufträgen und zum anderen fehlen oft wichtige Informationen, um Ihre Anfrage am Telefon beantworten zu können. Je nachdem, worum es geht, kann es sein, dass eine tiefere Recherche oder eine Rücksprache mit Teamkollegen oder dritten Parteien notwendig sind, um eine Frage zu beantworten, ein Dokument zu erstellen oder eine Empfehlung auszusprechen. Wenn Sie eine E-Mail schreiben, können wir diese im Team an den richtigen Ansprechpartner weiterleiten und Ihnen die bestmögliche Beratung bieten. Geben Sie uns dabei bitte eine angemessene Bearbeitungszeit. Jede E-Mail wird innerhalb eines Tages gesehen und Sie erhalten, je nach Dringlichkeit, entsprechend schnell eine Antwort, entweder per E-Mail oder als Rückruf. Falls es Dokumente gibt, die uns nicht vorliegen und zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigt werden, fügen Sie diese bitte der E-Mail hinzu. So geben Sie uns die Möglichkeit, Ihnen die Art von Kundenservice zu bieten, die wir täglich leben wollen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit, in der Vergangenheit wie in Zukunft!
Ihr Team der Kanzlei
Wir rufen Sie auch gerne zurück – auch zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl:
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+49 2181 2276-0.